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Statuten
des Vereins „Neue Universale Einheit“ (NUE)
Branche:
Schweiz
Einführung:
Die Neue Universale Einheit
„NUE“ ( Vahdate Novine Djahani ) ist im Jahre 1972 in Iran -Teheran
unter der Nr. 1347 registriert worden und wird in der Schweiz mit den
folgenden Statuten als Verein im Sinne des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches (ZGB) gegründet.
1-Ziel und Zweck:
Die „Neue Universale
Einheit“ (NUE) ist eine Organisation die:
a.
frei
ist von jeglicher fanatischer Begeisterung bezüglich Religion, Klasse,
Rasse und Ideologie.
b.
sich
von sämtlichen äusseren und inneren ideologischen Konflikten bezüglich
Religion und Glaube – nicht jedoch der göttlichen Lehre –
distanziert.
c.
gegen
zerstörerische politische Aktivitäten, Brutalität, Feindschaft und
kriegerische Aktionen ist. (MitgliederInnen und GlaubensgenossInnen sind
verpflichtet sich diesem zu bekennen; jede/r der/die sich weigert, haftet
persönlich für sein eigenes Verhalten).
d.
die
Festigung und Entwicklung des Friedens, der Liebe und Freundschaft
zwischen den Menschen und anderer Geschöpfe, die Einigkeit der
Religionen, des Glaubens, der Meinungen, und der Ideologien zum Ziel hat.
§.1-
Selbsterkenntnis und die Kenntnis von Gott
- die Kenntnis von Gott durch
Selbsterkenntnis werden dem Individuum und der Gesellschaft gelehrt.
- Erkennen des mächtigsten, gnädigen
und barmherzigen Gottes mit Hilfe wissenschaftlich - philosophischer
Beweisführungen und Nachweise zur Festigung des Glaubens in den Köpfen
und Herzen der Menschen.
- Vertiefung und Verstärkung
der Erkenntnis der Menschen über das Universum und den Glauben an Gott.
Durch die Vereinigung der Vernunft und des neusten Standes der
Wissenschaft soll der Beweis einer höheren Existenz erbracht werden,
bezeichnet als die grenzenlose Ewigkeit, Gott.
§.2-
Philosophie und Wissen
- die Erklärung und Ausbreitung
der neuen Philosophie über die Wahrheit und die Geheimnisse der Schöpfung
(Selbsterkenntnis, Kenntnis von Gott, Monotaoismus- liebe an ein einzigen
Gott-) sollen Erkenntnisse und Wissen der Menschen steigern. Die Vernunft
und das Verständnis sollen gefördert werden, um den Aberglauben zu
beseitigen.
- Anerkennung der Arbeit von
Wissenschaftlern, Erfindern und Forschern, die dem Interesse der
Menschheit dienen.
-
Koordination und Kombination zwischen Wissen und Religion, Erweiterung der
Wohltätigkeit und des Wohlstands, Verbesserung und Entfaltung der
Gesellschaft, Zielgerichtet auf Gleichgewicht und Liebe auf unserem
Planeten durch Eingebung. Erziehung und Bildung in der Gesellschaft,
insbesondere der jungen Generation mit Hilfe der Lehre der „NUE“ durch
ethische Werte, beginnend beim Individuum bis hin zur Gesellschaft.
Diese Funktionen werden mit
Hilfe von LehrerInnen, DozentInnen, ProfessorInnen und denjenigen, die
einen Teil Ihrer Zeit zum Aufbau dieser zukünftigen Gesellschaft zu
investieren bereit sind, erfüllt.
Diese Intention soll der jüngeren
Generation einen sicheren Weg bahnen, ihr den Sprung zu Gerechtigkeit und
Wahrheit ermöglichen und sie ausstatten mit einer Zukunft frei von
Fanatismus, Krieg, Konflikten, Hass und Rache.
§.3-
Publikation
-
mit
der Hilfe von Veröffentlichungen und der Herausgabe von
wissenschaftlichen und philosophischen Studien soll mittels einfacher
Sprache die Überzeugung bezüglich der Notwendigkeit der Kooperation und
Mitbestimmung aller Menschen unabhängig von Nationalität, Rassenzugehörigkeit,
Glaubensgemeinschaft, etc. erreicht werden
-
dieses
Ziel soll ebenfalls mit Hilfe der Medien (Bücher, Zeitungen, Internet
,etc.), durch Vortragsreihen, Seminare und Konferenzen verwirklicht werden
Die Prinzipien der Verbreitung
sind Liebe und Zuneigung, sowie die Vorbeugung gegen die Entstehung von
Hass und Aggressionen.
§.4-
Geistliche Läuterung und Spiritualität
Aufklärung der Menschen über
die Wahrheit und die Einheit des Universums. Dies wird durch Meditation,
Zuneigung, Eingebung, geistige und seelische Übungen (Hypnotismus,
Magnetismus, Spiritismus) erfüllt.
Vereinigung, und Bindung der Köpfe
und Herzen aller Menschen miteinander.
Praktische Schulung und
Entwicklung von Ethik und Moral, mit Hilfe der Prinzipien aller
Religionen, um den Glauben zu stärken, damit jedes Individuum, das
Verantwortung und Pflichtgefühl besitzt, auf sein Verhalten und seine
Meinungsäußerungen achtet.
Errichtung eines positiven,
ermutigenden und motivierenden Denkgerüstes, für einen besseren und
sinnerfüllteren Lebensweg.
Durchführung von Wohltätigkeitsaktionen
zur Beseitigung der menschlichen Probleme, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.
Den Dienst am Mitmenschen als tägliche
Pflicht annehmen
Förderung der Wohltätigkeiten
und das Streben nach einer hochwertigen moralischethischen Lebensform bis:
Eine glorreiche und prächtige Welt der glänzenden Neuen Universalen
Einheit (NUE) erreicht ist .
§.5-
Festigung der Familienstruktur
-
Planen,
organisieren, einordnen und festigen der Familienstruktur auf der Basis
der göttlichen Prinzipien, der menschlichen Natur und neuester
wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Familienstruktur ist das wichtigste
Fundament und Element einer Gesellschaft.
-
Erlernen
und vertiefen elementarer Familiengestaltungsprinzipien bezüglich des
Verhältnisses von Frau und Mann, der Harmonie zwischen den
Familienmitgliedern, insbesondere den Ehegatten, unter anderem auch von
finanziellen und materiellen Gesichtspunkten her betrachtet.
-
Kontinuierliche
Erziehung der Kinder, damit die folgenden Prinzipien so weit wie möglich
verinnerlicht und gefestigt werden:
·
Sexuelle
Beziehung und Eheschließung auf der Basis gegenseitigen Respekts.
·
Beachtung
menschlicher und göttlicher Regeln und Normen.
·
Gegenseitige
Anerkennung, Motivation und Förderung in wissenschaftlichen und ethischen
Bereichen.
·
Bei
wohltätigen Handlungen sollten stets die Prinzipien der „NUE“
beachtet werden.
-
Hilfsangebote
für Eltern bezüglich der Erziehung ihrer Kinder, um eine Festigung des
familiären Zusammenhaltes auf der Basis der Liebe und des Vertrauens zu
erreichen.
-
Verbreitung
von Plänen zu einer notwendigen, altersgemäßen und bedürfnis-gerechten
Erziehung.
-
Präsentation
der besten Methoden zur Befriedigung der moralischen, psychischen und
humanen Bedürfnisse der verschiedenen Altersklassen mit Hilfe kultureller
Erziehungsinstrumentarien.
§.6-
Fürsorge
Schulung und Erweiterung der
Prinzipien von Hygiene und Gesundheit. Das vermeiden von für das
Individuum und die Gesellschaft schädlichen Handlungen, und die
gleichzeitige Verbreitung der Prinzipien der Fürsorge.
§.7-
Öffentlicher Feiertag
Als öffentlichen und für die
ganze Welt einheitlichen Feiertag schlägt die NUE den Frühlingsbeginn
vor. Gleichzeitig stellt der Frühlingsbeginn eine Zeit dar, in der sich
die Elemente der Natur erholen und sich in voller Pracht präsentieren.
Dieser Feiertag soll Anlass sein, damit eine Annäherung der Menschen und
der Ideen, eine intensivere Kooperation zwischen Menschen und ein Anstoß
zum Nachdenken erfolgt.
2-
Mitgliedschaft und Organisation:
Den Gründern und
Vorstandsmitgliedern in Persien Respekt zollend, Stellen sich hier die
Mitglieder der „NUE“ - Schweiz vor:
§.8-
Mitglieder
a.- Vorstandsmitglieder :
der vorstand besteht aus
mindestens vier Mitgliedern.
Sie werden im Protokohl der Gründerversammlung
vorgestellt.
b: Mitgliedschaft
Mitglieder sind Organisationen
und einzelne Personen, die mit den Zielen der „NUE“ einverstanden sind
und ihr Einverständnis schriftlich durch die Unterzeichnung der
Mitgliedsformulare demonstriert haben. Die Mitglieder verpflichten sich
zur Bezahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages. Zur Zeit beträgt er
30.- sFr. Der Vorstand kann eine Erhöhung beantragen.
c: Förderer
Förderer sind Organisationen
und einzelne Personen, die ihre Zustimmung zu den Zielen der „NUE“ mündlich
bekannt gegeben haben und die „NUE“ unterstützen.
§.9-
Organisation:
Gliederung der NUE Schweiz, dabei handelt es sich um:
- einen Vorsitzenden, der
zugleich Sprecher ist.(sämtliche Briefe und finanziellen und
administrativen Angelegenheiten sind nur mit seiner alleinigen
Unterschrift gültig)
- einen Stellvertreter für
Verwaltung, Marketing und Publikationen.
- einen Stellvertreter für
Finanzwesen, Koordination und Versorgung.
- einen Generalsekretär und
Leiter des Sekretariats.
- drei Mitglieder, die mit allen
Beteiligten kooperieren.
Die ersten Vorstandsmitglieder
werden zunächst für ein Jahr und dann alle vier Jahre gewählt.
3–
Finanzierung:
§.10-
Die „NUE“ ist eine gemeinnützige Organisation.
Sie
dient weder der Bereicherung des Vorstandsvorsitzenden noch der
Vorstandsmitglieder.
-
die
Kosten werden durch die in Paragraph 8 erwähnten Mitglieder baiträge,
Spenden der Vorstandsmitglieder, der Mitglieder oder den verbundenen Förderern
und Anhängern, die in .§8 genannt wurden, gedeckt.
- für die Verwirklichung Ihre
Ziele behält sich die „NUE“ das Recht vor, geschäftliche Aktivitäten
gewinnbringend durchzuführen. Der Vorstand hat das Recht aus der Kasse,
anderen Organisationen oder Personen Spenden zukommen zu lassen, sofern
dies dem Vereinzweck förderlich ist.
4-
Mitgliedversammlung:
§.11-
Die Mitgliedversammlung
findet Ordentlich jedes Jahr zum Frühlingsbeginn statt. Der Vorstand lädt
die Mitglieder ein und bestimmt denn ort der Versammlung.
5-
Gerichtsstand:
§.12-
Gerichtsstand
Für alle Auseinandersetzungen Betreffend die Verein ist Zürich.
6-
Sitz der „NUE“:
§.13-
Sitz der „NUE“ ist Zürich,
Schweiz
7- Übrigen:
§.14-
Im übrigen
gelten die Bestimmungen des
Schweizerische Zivilgesetzbuches (ZGB).
Die Grundprinzipien sind in 7
Kapiteln und 14 Paragraphen dargestellt.
Wir
sind erfüllt von der Hoffnung, dass die Entwicklung und Förderung des
Friedens sowie des Glücks in der Welt beeinflusst und von hochrangigen
Wissenschaftlern und Denkern gebilligt und gutgeheissen werden.
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