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Statuten des Vereins „Neue Universale Einheit“ (NUE)

Branche: Schweiz

Einführung:

Die Neue Universale Einheit „NUE“ ( Vahdate Novine Djahani ) ist im Jahre 1972 in Iran -Teheran unter der Nr. 1347 registriert worden und wird in der Schweiz mit den folgenden Statuten als Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) gegründet.

1-Ziel und Zweck:

Die „Neue Universale Einheit“ (NUE) ist eine Organisation die:

a.    frei ist von jeglicher fanatischer Begeisterung bezüglich Religion, Klasse, Rasse und Ideologie.

b.   sich von sämtlichen äusseren und inneren ideologischen Konflikten bezüglich Religion und Glaube – nicht jedoch der göttlichen Lehre – distanziert.

c.    gegen zerstörerische politische Aktivitäten, Brutalität, Feindschaft und kriegerische Aktionen ist. (MitgliederInnen und GlaubensgenossInnen sind verpflichtet sich diesem zu bekennen; jede/r der/die sich weigert, haftet persönlich für sein eigenes Verhalten).

d.   die Festigung und Entwicklung des Friedens, der Liebe und Freundschaft zwischen den Menschen und anderer Geschöpfe, die Einigkeit der Religionen, des Glaubens, der Meinungen, und der Ideologien zum Ziel hat.

§.1- Selbsterkenntnis und die Kenntnis von Gott

- die Kenntnis von Gott durch Selbsterkenntnis werden dem Individuum und der Gesellschaft gelehrt.

- Erkennen des mächtigsten, gnädigen und barmherzigen Gottes mit Hilfe wissenschaftlich - philosophischer Beweisführungen und Nachweise zur Festigung des Glaubens in den Köpfen und Herzen der Menschen.

- Vertiefung und Verstärkung der Erkenntnis der Menschen über das Universum und den Glauben an Gott. Durch die Vereinigung der Vernunft und des neusten Standes der Wissenschaft soll der Beweis einer höheren Existenz erbracht werden, bezeichnet als die grenzenlose Ewigkeit, Gott.

§.2- Philosophie und Wissen

- die Erklärung und Ausbreitung der neuen Philosophie über die Wahrheit und die Geheimnisse der Schöpfung (Selbsterkenntnis, Kenntnis von Gott, Monotaoismus- liebe an ein einzigen Gott-) sollen Erkenntnisse und Wissen der Menschen steigern. Die Vernunft und das Verständnis sollen gefördert werden, um den Aberglauben zu beseitigen.

 

- Anerkennung der Arbeit von Wissenschaftlern, Erfindern und Forschern, die dem Interesse der Menschheit dienen.

- Koordination und Kombination zwischen Wissen und Religion, Erweiterung der Wohltätigkeit und des Wohlstands, Verbesserung und Entfaltung der Gesellschaft, Zielgerichtet auf Gleichgewicht und Liebe auf unserem Planeten durch Eingebung. Erziehung und Bildung in der Gesellschaft, insbesondere der jungen Generation mit Hilfe der Lehre der „NUE“ durch ethische Werte, beginnend beim Individuum bis hin zur Gesellschaft.

Diese Funktionen werden mit Hilfe von LehrerInnen, DozentInnen, ProfessorInnen und denjenigen, die einen Teil Ihrer Zeit zum Aufbau dieser zukünftigen Gesellschaft zu investieren bereit sind, erfüllt.

Diese Intention soll der jüngeren Generation einen sicheren Weg bahnen, ihr den Sprung zu Gerechtigkeit und Wahrheit ermöglichen und sie ausstatten mit einer Zukunft frei von Fanatismus, Krieg, Konflikten, Hass und Rache.

§.3- Publikation

-        mit der Hilfe von Veröffentlichungen und der Herausgabe von wissenschaftlichen und philosophischen Studien soll mittels einfacher Sprache die Überzeugung bezüglich der Notwendigkeit der Kooperation und Mitbestimmung aller Menschen unabhängig von Nationalität, Rassenzugehörigkeit, Glaubensgemeinschaft, etc. erreicht werden

-        dieses Ziel soll ebenfalls mit Hilfe der Medien (Bücher, Zeitungen, Internet ,etc.), durch Vortragsreihen, Seminare und Konferenzen verwirklicht werden

Die Prinzipien der Verbreitung sind Liebe und Zuneigung, sowie die Vorbeugung gegen die Entstehung von Hass und Aggressionen.

§.4- Geistliche Läuterung und Spiritualität

Aufklärung der Menschen über die Wahrheit und die Einheit des Universums. Dies wird durch Meditation, Zuneigung, Eingebung, geistige und seelische Übungen (Hypnotismus, Magnetismus, Spiritismus) erfüllt.

Vereinigung, und Bindung der Köpfe und Herzen aller Menschen miteinander.

Praktische Schulung und Entwicklung von Ethik und Moral, mit Hilfe der Prinzipien aller Religionen, um den Glauben zu stärken, damit jedes Individuum, das Verantwortung und Pflichtgefühl besitzt, auf sein Verhalten und seine Meinungsäußerungen achtet.

Errichtung eines positiven, ermutigenden und motivierenden Denkgerüstes, für einen besseren und sinnerfüllteren Lebensweg.

Durchführung von Wohltätigkeitsaktionen zur Beseitigung der menschlichen Probleme, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.

Den Dienst am Mitmenschen als tägliche Pflicht annehmen

Förderung der Wohltätigkeiten und das Streben nach einer hochwertigen moralischethischen Lebensform bis: Eine glorreiche und prächtige Welt der glänzenden Neuen Universalen Einheit (NUE) erreicht ist .

§.5- Festigung der Familienstruktur

-        Planen, organisieren, einordnen und festigen der Familienstruktur auf der Basis der göttlichen Prinzipien, der menschlichen Natur und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Familienstruktur ist das wichtigste Fundament und Element einer Gesellschaft.

-        Erlernen und vertiefen elementarer Familiengestaltungsprinzipien bezüglich des Verhältnisses von Frau und Mann, der Harmonie zwischen den Familienmitgliedern, insbesondere den Ehegatten, unter anderem auch von finanziellen und materiellen Gesichtspunkten her betrachtet.

-        Kontinuierliche Erziehung der Kinder, damit die folgenden Prinzipien so weit wie möglich verinnerlicht und gefestigt werden:

·        Sexuelle Beziehung und Eheschließung auf der Basis gegenseitigen Respekts.

·        Beachtung menschlicher und göttlicher Regeln und Normen.

·        Gegenseitige Anerkennung, Motivation und Förderung in wissenschaftlichen und ethischen Bereichen.

·        Bei wohltätigen Handlungen sollten stets die Prinzipien der „NUE“ beachtet werden.

-        Hilfsangebote für Eltern bezüglich der Erziehung ihrer Kinder, um eine Festigung des familiären Zusammenhaltes auf der Basis der Liebe und des Vertrauens zu erreichen.

-        Verbreitung von Plänen zu einer notwendigen, altersgemäßen und bedürfnis-gerechten Erziehung.

-        Präsentation der besten Methoden zur Befriedigung der moralischen, psychischen und humanen Bedürfnisse der verschiedenen Altersklassen mit Hilfe kultureller Erziehungsinstrumentarien.

§.6- Fürsorge

Schulung und Erweiterung der Prinzipien von Hygiene und Gesundheit. Das vermeiden von für das Individuum und die Gesellschaft schädlichen Handlungen, und die gleichzeitige Verbreitung der Prinzipien der Fürsorge.

§.7- Öffentlicher Feiertag

Als öffentlichen und für die ganze Welt einheitlichen Feiertag schlägt die NUE den Frühlingsbeginn vor. Gleichzeitig stellt der Frühlingsbeginn eine Zeit dar, in der sich die Elemente der Natur erholen und sich in voller Pracht präsentieren. Dieser Feiertag soll Anlass sein, damit eine Annäherung der Menschen und der Ideen, eine intensivere Kooperation zwischen Menschen und ein Anstoß zum Nachdenken erfolgt.

2- Mitgliedschaft und Organisation:

Den Gründern und Vorstandsmitgliedern in Persien Respekt zollend, Stellen sich hier die Mitglieder der „NUE“ - Schweiz vor:

§.8- Mitglieder

a.- Vorstandsmitglieder :

der vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern.

Sie werden im Protokohl der Gründerversammlung vorgestellt.

b: Mitgliedschaft

Mitglieder sind Organisationen und einzelne Personen, die mit den Zielen der „NUE“ einverstanden sind und ihr Einverständnis schriftlich durch die Unterzeichnung der Mitgliedsformulare demonstriert haben. Die Mitglieder verpflichten sich zur Bezahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages. Zur Zeit beträgt er 30.- sFr. Der Vorstand kann eine Erhöhung beantragen.

c: Förderer

Förderer sind Organisationen und einzelne Personen, die ihre Zustimmung zu den Zielen der „NUE“ mündlich bekannt gegeben haben und die „NUE“ unterstützen.

§.9- Organisation:

 Gliederung der NUE Schweiz, dabei handelt es sich um:

- einen Vorsitzenden, der zugleich Sprecher ist.(sämtliche Briefe und finanziellen und administrativen Angelegenheiten sind nur mit seiner alleinigen Unterschrift gültig)

- einen Stellvertreter für Verwaltung, Marketing und Publikationen.

- einen Stellvertreter für Finanzwesen, Koordination und Versorgung.

- einen Generalsekretär und Leiter des Sekretariats.

- drei Mitglieder, die mit allen Beteiligten kooperieren.

Die ersten Vorstandsmitglieder werden zunächst für ein Jahr und dann alle vier Jahre gewählt.

3– Finanzierung:

§.10- Die „NUE“ ist eine gemeinnützige Organisation. Sie dient weder der Bereicherung des Vorstandsvorsitzenden noch der Vorstandsmitglieder.

-        die Kosten werden durch die in Paragraph 8 erwähnten Mitglieder baiträge, Spenden der Vorstandsmitglieder, der Mitglieder oder den verbundenen Förderern und Anhängern, die in .§8 genannt wurden, gedeckt.

- für die Verwirklichung Ihre Ziele behält sich die „NUE“ das Recht vor, geschäftliche Aktivitäten gewinnbringend durchzuführen. Der Vorstand hat das Recht aus der Kasse, anderen Organisationen oder Personen Spenden zukommen zu lassen, sofern dies dem Vereinzweck förderlich ist.

4- Mitgliedversammlung:

§.11- Die Mitgliedversammlung findet Ordentlich jedes Jahr zum Frühlingsbeginn statt. Der Vorstand lädt die Mitglieder ein und bestimmt denn ort der Versammlung.

5- Gerichtsstand:

§.12- Gerichtsstand Für alle Auseinandersetzungen Betreffend die Verein ist Zürich.

6- Sitz der „NUE“:

§.13- Sitz der „NUE“ ist Zürich, Schweiz

     7- Übrigen:

§.14- Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerische Zivilgesetzbuches (ZGB).  

  Die Grundprinzipien sind in 7 Kapiteln und 14 Paragraphen dargestellt.

 

  Wir sind erfüllt von der Hoffnung, dass die Entwicklung und Förderung des Friedens sowie des Glücks in der Welt beeinflusst und von hochrangigen Wissenschaftlern und Denkern gebilligt und gutgeheissen werden.